Zusätzlichkeitskriterium
Definition Zusätzlichkeitskriterium
Das Zusätzlichkeitskriterium ist eine Voraussetzung für bestimmte steuerliche Vergünstigungen oder Befreiungen bei Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Eine Leistung gilt nur dann als „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“, wenn sie:
- nicht auf den regulären Lohn angerechnet wird,
- nicht anstelle einer Lohnkürzung erfolgt,
- nicht anstelle einer bereits zugesagten zukünftigen Lohnerhöhung gezahlt wird, und
- bei Wegfall der Leistung der Lohn nicht erhöht wird.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag besteht oder ob der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung hat (z. B. durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung). Ziel des Zusätzlichkeitskriteriums ist es, sicherzustellen, dass steuerlich begünstigte Leistungen tatsächlich „zusätzlich“ sind und nicht lediglich eine andere Form der Entlohnung darstellen.
Unklar ist, ob dauerhafte Lohnerhöhungen darunterfallen, da sie eher als Anpassung des normalen Lohns gelten und das Zusätzlichkeitskriterium damit möglicherweise nicht erfüllen.