Fragen zur Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei für Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und verhaltensbezogenen Prävention aufwenden.
Mit dem Gesundheitsbonus unterstützen Sie Ihre Belegschaft mit bis zu 600 € jährlich für zertifizierte Gesundheitskurse in Bewegung, Ernährung und Entspannung.
Mit dem Gesundheitsbonus unterstützen Sie Ihre Angestellten mit bis zu 600 € jährlich für zertifizierte Gesundheitskurse. Die Verbesserung der Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden führt zu weniger krankheitsbedingten Fehlzeiten und einer stärkeren Mitarbeiterbindung. Gleichzeitig positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber, was die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern erleichtert.
Gefördert werden Leistungen aus den Kategorien Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention.
Unternehmen können Präventionsmaßnahmen bezuschussen (§ 20b SGB V), wobei maximal 600 Euro pro Jahr an Beschäftigte ausgezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt über die Gehaltsabrechnung.
Mit LOFINO erfolgt die Bereitstellung des Budgets digital und ohne lästigen Papierkram – ohne administrativen Aufwand für HR und Payroll. LOFINO erleichtert die Verwaltung und Abrechnung der Fördermittel erheblich. Die Speicherung der Belege erfolgt auf Servern in Deutschland und ist für externe Prüfungen nachvollziehbar. LOFINO ist zudem mit den gängigen Lohnbuchhaltungssystemen kompatibel, was die Integration in bestehende Systeme erleichtert.
Mit dem Gesundheitsbonus zahlt der Arbeitgeber für die Gesundheit der Mitarbeitenden. So können Mitarbeitende bis zu 600 € jährlich für zertifizierte Gesundheitskurse erhalten, ohne die Steuerlast zu erhöhen. Die Mitarbeitenden wählen selbst aus einer Vielzahl von Kursen wählen, die zu ihrem individuellen Gesundheitsbedarf passen.
So einfach funktioniert die LOFINO App
Einfach ein Foto vom Beleg machen und in der LOFINO App hochladen. Die Verrechnung mit dem bereitgestellten Budget erfolgt automatisch. Im Folgemonat wird der Betrag automatisch mit der nächsten Gehaltsabrechnung erstattet.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitenden Präventionskurse in den Kategorien Bewegung, Ernährung und Entspannung (max. 600 Euro im Jahr) steuerfrei bezuschussen. Bei diesen Präventionsmaßnahmen muss es sich um zertifizierte Präventionskurse handeln. Die Gesundheitsmaßnahme muss außerdem zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Konkretere Informationen können der Zentralen Prüfstelle Prävention entnommen werden, außerdem bieten Krankenkassen häufig eine Übersicht der Kurse.
Präventionsmaßnahmen sind im § 3 Nr. 34 EStG geregelt.
Sie haben Interesse an unseren Produkten oder weitere Fragen?
Wir beraten Sie gern persönlich.
Oder fordern Sie vorab Info-Material an.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen
Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei für Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und verhaltensbezogenen Prävention aufwenden.
Sie möchten unsere Benefits in Ihrem Unternehmen einführen oder haben weitere Fragen zu unseren Produkten?
Wir beraten Sie gern persönlich in einem Online-Termin.