Häufige Fragen zur Verwendung der LOFINO App

Fragen zum Modul Lunch

  • Der Beleg muss an einem Arbeitstag in der Zeit von 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgestellt worden sein.
  • Auf dem Beleg müssen zum sofortigen Verzehr geeignete Lebensmittel aufgeführt sein. Tabak und Alkohol sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  • Der Beleg muss in Deutschland ausgestellt worden sein.
  • Belege dürfen nicht doppelt eingereicht werden.
  • Der Zuschuss gilt nur für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Pausen bestimmt sind. Getränke gehören zu den Mahlzeiten, wenn sie üblicherweise zusammen mit der Mahlzeit eingenommen werden.
  • Nicht erstattungsfähig sind zudem Belege, die ausschließlich Genussmittel enthalten (z.B. Süßigkeiten).

Arbeitstäglich können maximal 7,23 € erstattet werden. Das monatliche Limit beträgt 108,45 € (15 x 7,23 €). Diese Beträge werden von der Lohnsteuer – Richtlinie festgelegt. Der Betrag ist für dich als Arbeitnehmer in jedem Fall steuerfrei.

Ja, es können jedoch pro Tag maximal 7,23 € erstattet werden. Auch bei einem Belegen Bsp. in Höhe von 50 € werden maximal 7,23 € erstattet. Belege können auch nicht doppelt hochgeladen werden.

Fragen zum Modul Mobility

Der Beleg muss keine speziellen Bedingungen erfüllen. Jedoch sollte folgendes zu erkennen sein:

  • Art der Leistung
  • Rechnungsersteller
  • Datum
  • Betrag/Summe
  1. Der ÖPNV und Fernverkehr zur Arbeit sind steuerfrei. Darüber hinaus ist die private Nutzung von Abos/Zeitkarten steuerfrei, sofern diese auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort genutzt werden.
  2. Der Arbeitsweg mit dem eigenen Fahrzeug (inkl. Fahrrad) wird mit 15% pauschal versteuert (trägt der Arbeitgeber).
  3. Private Fahrzeugkosten, Miet-/Sharing- und Taxi-Dienste sowie privater Fernverkehr (inkl. Fernbus u. Flug) sind voll steuerpflichtig.
  4. Für das Mobilitätsbudget gibt es keine steuerrechtlich begründete Höchstgrenze.

Wähle Upload, Mobility und dann ÖPNV und Fernverkehr zur Arbeit aus. Nun kannst du Jahresabo (gilt auch für Jahrestickets) wählen und das Ticket hochladen. Wir prüfen es und legen automatisch einen Dauerbeleg bis zum Ende des Kalenderjahres an.

Gehe auf Upload - Mobility und Arbeitsweg. Nun kannst du deine Fahrzeugkategorie auswählen. Als nächstes kannst du deinen Start- und Zielpunkt eingeben. Die kürzeste Strecke und der entsprechende Erstattungsbetrag werden dann automatisch berechnet. Nach dem Absenden wird der Arbeitsweg als Dauerbeleg bis Ende des Jahres hinterlegt.

Dies ist möglich, sofern dein Arbeitgeber dies gestattet. Lade dafür den Vertrag mit Zahlungsbeleg unter der Kategorie Leasing/Langzeitmiete hoch. Die entsprechende monatliche Rate kann dann als Dauerbeleg hinterlegt werden.

Ändere hierzu das Datum manuell beim Upload auf den aktuellen Monat und hinterlasse einen kurzen Kommentar.

Wenn du keine eigene Rechnung von deinem Verkehrsanbieter für das Deutschlandticket erhältst, reicht in diesem Fall ausnahmsweise ein Abbuchungsbeleg z.B. ein Lastschrifteinzug aus.

Fragen zum Modul Web

  • Entweder Du bestätigst Deine Kosten bei einem Budget bis zu 20 Euro innerhalb der App ohne Rechnungsnachweis oder
  • Du lädst eine Rechnung Deiner monatlichen Internetkosten hoch. Hierbei sollten das Belegdatum, die Belegsumme und die Artikelbezeichnung abgebildet sein. Zusätzlich musst Du als Rechnungsempfänger aufgeführt sein.
  • Maximal können 50€ pro Monat erstattet werden.

Nein, die Rechnung bzw. Bestätigung wird im ersten Monat der App-Nutzung von dem Mitarbeiter:in in der App hochgeladen, daraus wird dann ein Dauerbeleg. Danach muss der Mitarbeiter einmal pro Quartal die Richtigkeit der angegebenen Daten innerhalb der App bestätigen bzw. eine neue Rechnung hochladen. Um den Dauerbeleg zu löschen kontaktiere .