Koalitionsvertrag 2025: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Sondierungsgespräche sind abgeschlossen. Welche Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag vor?

Sandra Severin

Sandra Severin
Legal Counsel @ LOFINO

Koalitionsvertrag 2025: Was HR und Payroll jetzt wissen sollten

Der Koalitionsvertrag 2025 der SPD, CDU und CSU enthält zahlreiche Vorhaben, die direkte und indirekte Auswirkungen auf Arbeitgeber und Beschäftigte haben. Sowohl für die Kosten- als auch Personalplanung ist es wichtig, die geplanten Maßnahmen zu kennen, um sich optimal auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Bereich Arbeit und Lohnsteuer.

Modernisierung des Arbeitsrechts: flexible Arbeitszeitmodelle & Digitalisierung

Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie soll die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Konkret bedeutet das, dass die grundsätzliche Höchstarbeitsdauer von 8 bzw. 10 Stunden pro Tag durch eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden ersetzt werden könnte. Einerseits kann das die Flexibilität von Arbeitnehmern fördern, da sie ihre Arbeitszeit besser an ihre individuellen Lebensumstände anpassen können. Andererseits kann es auch dazu führen, dass längere tägliche Arbeitszeiten Beschäftigte auch überfordern können. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.“ Es bleibt abzuwarten, wie die Ausgestaltung und Anwendung eines Missbrauchsschutzes in der Realität umzusetzen ist.

Ein zentrales Vorhaben ist weiterhin die Einführung eines digitalen Arbeitnehmerkontos, das alle relevanten Daten wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Weiterbildungsmaßnahmen digital erfasst. Für HR-Abteilungen bedeutet das eine Vereinfachung der Datenverwaltung und eine transparentere Kommunikation mit den Mitarbeitenden. Allerdings birgt eine solche Umstellung und Einführung neuer Systeme zunächst auch einen erheblichen Mehraufwand und Kosten, der nicht unterschätzt werden sollte. Für kleine und mittelständische Unternehmen sollen daher „angemessene Übergangsregelungen“ geschaffen werden.

Unternehmen mit Betriebsräten wird den Plänen der Koalition zufolge eine Reform in Sachen Mitbestimmung bevorstehen: Online-Betriebsratssitzungen-/versammlungen und die Möglichkeit, online zu wählen, sollen im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Außerdem soll durch steuerliche Anreize die Mitgliedschaft in Gewerkschaften attraktiver gemacht werden.

Löhne & Steuern

Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto. SPD und CDU/CSU halten im Koalitionsvertrag fest, dass dieser bis zum Jahr 2026 auf 15 Euro angehoben werden soll. Eine Garantie gibt es dafür nicht, jedoch sollten Arbeitgeber die geplante Erhöhung in ihre Finanz- und Personalplanung mit einbeziehen. Gleichzeitig plant die Koalition, die Tarifbindung zu fördern: „Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben“, so die Aussage. Die Parteien wollen daher, dass bei Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Start-Ups mit „innovativen Leistungen“ in den ersten vier Jahren nach Gründung ab 100.000 Euro an die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen geknüpft ist.

Weiter sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Zuschläge für Mehrarbeit steuerbefreit gezahlt werden, sofern sie über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen. Für tarifliche Regelungen soll als Vollzeitarbeit eine Wochenarbeitszeit von min. 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Zudem ist geplant, dass Arbeitgeber Beschäftigten eine steuerlich begünstigte Prämie zahlen können, sofern diese sich für eine Ausweitung der Arbeitszeit entscheiden.

Eine Erhöhung des Rentenalters ist vorerst nicht geplant. Jedoch will die neue Regierung Arbeit im Alter attraktiver machen. Wer freiwillig nach Renteneintritt weiterarbeitet, soll mit der sog. „Aktivrente“ ein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten können.

Schließlich sehen die Regierungsparteien noch eine Erhöhung der Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 vor. Bisher können Beschäftigte für jeden Kilometer der ersten 20km für den Weg zur Arbeit 0,30 Euro geltend machen. Zukünftig soll bereits ab dem 1. Kilometer eine Pauschale von 0,38 Euro/km gelten. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie höhere pauschalversteuerte Fartkostenzuschüsse leisten können.

Fazit: Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Die geplanten Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025 bringen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Insbesondere flexiblere Arbeitsmodelle und digitalisierte Arbeitszeitkonten können die Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Gleichzeitig führen höhere Löhne auch zu höheren Personalkosten, was vor allem Unternehmen im Niedriglohnsektor bemerken werden.

Es lohnt sich, jetzt schon die Auswirkungen potentieller Änderungen zu analysieren, um die Vorteile der geplanten Reform optimal zu nutzen und mögliche Herausforderungen frühzeitig anzugehen.

Zuletzt aktualisiert: 13. Mai 2025