Alternativen nach dem Wegfall der Inflations­ausgleichs­prämie ab 2025

Attraktive Benefits zum Inflationsausgleich

Der Wegfall der Inflationsausgleichsprämie (IAP) zum 31. Dezember 2024 stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Diese steuerfreie Sonderzahlung war ein effektives Mittel, um Mitarbeitende in Zeiten hoher Inflation finanziell zu entlasten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche alternativen Benefits Sie ab 2025 nutzen können, um Ihre Mitarbeitenden weiterhin zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen.

Was bedeutet der Wegfall der Inflationsausgleichsprämie für Arbeitgeber?

Die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu gewähren, endete mit dem 31. Dezember 2024. Diese Maßnahme diente dazu, die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Durch ihren Wegfall sehen sich viele Unternehmen vor die Herausforderung gestellt, alternative Wege zur finanziellen Unterstützung ihrer Mitarbeitenden zu finden.

Arbeitgeber müssen nun andere steuerlich begünstigte Leistungen in Betracht ziehen, um ihre Mitarbeitenden weiterhin zu unterstützen. Arbeitnehmer:innen hingegen könnten eine Verringerung ihres Nettogehalts spüren, sofern keine alternativen Leistungen angeboten werden.

Welche Alternativen zur Inflationsprämie gibt es?

Steuerbegünstigte Benefits als langfristige Alternative

Viele Mitarbeitende wünschen sich mehr Geld, aber nicht jedes Unternehmen kann das bieten. Um die Folgen der Inflation abzufedern, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden jedoch Benefits bieten. Davon profitieren Mitarbeitende und Unternehmen.

1. Steuerfreie Sachbezüge

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 600 €/Jahr

Unternehmen können die 50-Euro-Freigrenze pro Monat und Beschäftigtem verwenden, um monatlich Zuschläge zum regulären Gehalt zu gewähren. Sachbezüge bleiben bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Die häufigste Form des Sachbezuges sind Gutscheine oder Sachbezugskarten, die von den Beschäftigten flexibel eingesetzt werden können.

2. Beteiligung an den Kosten für den Arbeitsweg

  • Zuschuss zum Deutschlandticket mit 588 €/Jahr (2024) bzw. 696 €/Jahr (ab 1.1.2025)*

Arbeitgeber können die Beschäftigten mit Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss, Jobrad oder Tankgutscheinen beim täglichen Pendeln unterstützen. Bei entsprechendem Budget sind auch Dienstwagen möglich. Die Beschäftigten werden so bei den täglich anfallenden Kosten entlastet, zudem können diese Mobilitätsoptionen meist auch privat genutzt werden. Der ideale Rahmen dafür ist das Mobilitätsbudget, das ein flexibel gestaltbares monatliches Budget für verschiedenste Mobilitätsarten bereitstellt.

* Ab 2025 kostet das Deutschlandticket vorauss. 58 Euro im Monat.

4. Essenszuschüsse

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 1350 €/Jahr**

Digitale Essensmarken sind ein attraktiver Benefit, von dem alle Mitarbeitenden gleichermaßen profitieren können. Der Essenszuschuss, meist in Form von digitalen Gutscheinen oder als digitales Essensbudget, kann flexibel eingelöst werden, was den Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität bietet. Für Unternehmen ohne eigene Kantine sind sie eine praktische und kostengüstige Lösung, um den Mitarbeitenden einen zusätzlichen Gehaltsbonus zu bieten. Unternehmen können bis zu 108,45 Euro (Stand 2024) bzw. 112,50 Euro (ab 01.01.2025) pro Mitarbeitenden und Monat als Essenszuschuss gewähren – das ist der höchstmögliche Gehaltsbonus, der durch einen Benefit erreicht werden kann.

** Ab 2025 beträgt der tägliche Zuschuss 7,50 Euro/Tag, wodurch sich ein monatlicher Essenszuschuss von 112,50 Euro ergibt.

4. Kita-Zuschuss

  • Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Betreuungskosten, ohne Höchstbetrag

Der steuerfreie Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten entlastet finanziell und erhöht die Attraktivität des Arbeitgebers besonders für junge Familien.

5. Zuschuss zur privaten Internetnutzung

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bis 600 €/Jahr

Mit der Internetpauschale kann der Arbeitgeber die privaten Internetkosten mit bis zu 50 Euro im Monat bezuschussen - nicht nur für Mitarbeitende, die regelmäßig im Home Office arbeiten. Dieser Zuschuss ist für Arbeitnehmende steuerfrei und erhöht somit direkt das verfügbare Nettoeinkommen.

6. Erholungsbeihilfe

  • Zuschuss für die Mitarbeitenden bspw. bis 364 €/Jahr*** für eine 4-köpfige Familie

Auch ein Zuschuss zu Urlaub und Freizeitgestaltung der Mitarbeitenden ist möglich. Dazu kann die Erholungsbeihilfe genutzt werden, die an die Mitarbeitenden einmal im Jahr steuerfrei ausgezahlt werden kann und durch den Arbeitgeber lediglich mit 25 % pauschalversteuert wird. Bis zu 156 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 104 Euro für Ehepartner und 52 Euro pro Kind können steuerbegünstigt für Urlaub und Erholung verwendet werden.

*** pro Jahr bis zu 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind

7. Jobrad-Leasing

Die Bereitstellung eines Dienstfahrrads oder E-Bikes über ein Leasingmodell erfreut sich wachsender Beliebtheit und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität.

8. Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung

Um die Mitarbeitenden bei der langfristigen finanziellen Vorsorge zu unterstützen und steuerliche Vorteile zu nutzen, können Unternehmen die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten durch zusätzliche Beiträge unterstützen.

9. Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmen können in betriebliches Gesundheitsmanagement investieren, Firmenfitness anbieten oder Mitgliedsbeiträge für Fitnesskurse oder -studios erstatten. So kann die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert und mögliche Fehlzeiten vermieden werden.

Fazit

Diese Angebote können kombiniert angeboten werden, um möglichst viele Beschäftigte individuell zu erreichen. Auch nicht-monetäre Alternativen wie zusätzliche Urlaubstage oder flexible Arbeitszeitmodelle können die Mitarbeitenden unterstützen.

Rechenbeispiel 2025

Monatlicher Zuschuss mit Essenszuschuss, Sachbezug und Deutschlandticket

Essenszuschuss: Bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber zahlt auf den Pflichtanteil (4,40 Euro) lediglich 25 % pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer.
Bei maximal 15 geförderten Arbeitstagen pro Monat ergibt dies

  • 7,50 Euro × 15 Tage = 112,50 Euro im Monat.

Sachbezug: Steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich in Form von Gutscheinen oder Wertkarten.

  • 50 Euro pro Monat.

Deutschlandticket: Zuschuss zum Deutschlandticket für den Arbeitsweg in Höhe von 58 Euro monatlich, vollständig steuerfrei, auch bei zusätzlicher privater Nutzung.

  • 58 Euro pro Monat.

Monatliches Gesamtpaket
Insgesamt ergibt sich ein monatlicher Betrag von 220,50 Euro und sogar 2646 Euro im Jahr.

Art des Benefits Monatlicher Betrag Jährlicher Betrag
Essenszuschuss 112,50 Euro 1.350 Euro
Sachbezug 50 Euro 600 Euro
Deutschlandticket 58 Euro 696 Euro
Summe 220,50 Euro 2646 Euro

Was sollten Arbeitgeber bei der Wahl beachten?

Bei der Wahl der Alternativen sollten Arbeitgeber folgende Tipps berücksichtigen:

  • Die Maßnahmen sollten einfach, schnell und möglichst digital umsetzbar sein.
  • Eine transparente und authentische Kommunikation ist wichtig, insbesondere wenn keine oder nur geringe Leistungen angeboten werden können.
  • Die gewählten Benefit-Alternativen sollten zur Mitarbeiterbindung und -motivation beitragen und zum Unternehmen passen.
  • Es empfiehlt sich, verschiedene Benefits zu kombinieren, um die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden bestmöglich zu berücksichtigen.

Unser Tipp

Die Kombination mehrerer steuerfreier und pauschal versteuerter Leistungen erhöht die Flexibilität und kann gezielt auf verschiedene Mitarbeitertypen abgestimmt werden.

Prüfen Sie, welche Zusatzleistungen Ihre Mitarbeitenden individuell am meisten schätzen - so können Sie auch ab 2025 ein attraktives und steueroptimiertes Benefit-Paket anbieten.

Fragen zur IAP

Die Inflationsausgleichsprämie war eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gewähren konnten. Das Ziel bestand darin, die finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation abzufedern.

Die Inflationsausgleichsprämie war von Anfang an als befristete Maßnahme vorgesehen. Mit dem Auslaufen der gesetzlichen Grundlage zum 31. Dezember 2024 erlosch die Möglichkeit, diese Prämie steuerfrei auszuzahlen. Eine Verlängerung ist bislang nicht geplant.

Nach dem Wegfall der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber auf andere steuerbegünstigte Leistungen zurückgreifen, zum Beispiel auf Sachbezugsgutscheine, Mobilitätsbudgets, Essenszuschüsse oder betriebliche Gesundheitsleistungen. Diese bieten weiterhin steuerliche Vorteile und fördern gleichzeitig die Mitarbeiterbindung.

Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2025